Notizen aus dem Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen 2012-03-02

Im Zentralausschuss vom 2.3 ging es um folgende Themen:
1. Abweichung vom Regionalplan entlang der BAB7, Gemarkung Hilgershausen, Stadt Felsberg zur Errichtung einer Fotovoltaik Freiflächenanlage
2. Biogasanlage in Waldeck Frankenberg (abgesetzt)
3. Raumordnerische Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (VKE 60) für den Neubau der BAB A44 Kassel Herleshausen, Teilabschnitt zwischen dem Tunnel Alberberg (westlich Herleshausen /Unhausen) und dem Autobahndreieck Herleshausen/Wommen einschliesslich Realisierung von landschaftspflegerischen Ausgleichs und Ersatzmassnahmen

Tagesordnungspunkt 1:
Niederschrift 35/200/11,

genehmigt

Tagesordnungspunkt 2.1:

Antrag des Magistrat der Stadt Felsberg auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen (RPN) gemäss §12 Absatz 3 Hessisches Planungsgesetz; Sondergebiet „Fotovoltaik – Freiflächenanlage“ entlang der BAB 7, Gemarkung Hilgershausen, Stadt Felsberg, Schwalm Eder Kreis

Der Zentralausschuss wird gebeten, folgende Beschlussempfehlung zu fassen:
Die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen für die Ausweisung eines Sondergebiet  „Fotovoltaik – Freiflächenanlage“ entlang der BAB A7, Gemarkung  Hilgershausen, Stadt Felsberg, Schwalm Eder Kreis (Bebauungsplan 2 „Auf dem Berge“ wird auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen Entscheidung zugelassen

Die CDU
konnte sich nach ausführlicher interner Diskussion auf keine einheitliche Position einigen. Die Fraktion kritisierte, dass zuwenig Informationen vorlagen, zb fehlte ein Umweltbericht. Man liesse sich treiben vom Wort Energiewende und vergesse dabei den Naturschutz und den Erhalt von landwirtschaftlicher Fläche zum Lebensmittelanbau. Die 13 Hektar sind bisher als solche ausgewiesen und könnten nachher nicht mehr so genutzt werden

Die Verwaltung entgegnete, dass deshalb die Entscheidung auch keine leichte gewesen sei, der Umweltbericht aber auch nicht hilfreich gewesen wäre (mit leichtem Augenzwinkern)

Becker (SPD)
sprach seine Zustimmung zum Beschluss aus. Es handele sich um vorbelastete Flächen und die Photovoltaik- Anlage sei eine wertschöpfende Investition. Ab 9 März gäbe es weniger Subventionen und überhaupt läge Photovoltaik im Vergleich zur Biomasse vorne

Herr Althoff (Grüne/Bündnis 90)
stimmte den Ausführungen der SPD zu, verwies nochmal auf die Planungs und Rechtssicherheit wegen der EEG Novellierung und wies die CDU-Argumentation bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung zurück, das wär ihr ja sonst nicht so wichtig (mit Verweis auf bspw Calden)

Herr Hellwig (CDU)
bekräftigt noch einmal, dass die CDU die Energiewende verstanden hätte, und betont erneut, dass es ihnen nicht um Biomasse, sondern Nahrungsmittelanbau gehe

Herr Heßler (SPD)
erklärt, man könne ja stundenlang über Nahrungsmittel diskutieren, allerdings müsse man bedenken, dass die Flächen an der Autobahn lägen

Herr Schütz (FDP)
bekundete seine Zustimmung. Man müsse jeden Einzelfall prüfen, und dabei verlässlich und sozial entscheiden und allgemein, die Kappung der Solarförderung solle noch mal überdacht werden. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen und des hohen Redebedarfs ergeht ausnahmsweise Rederecht an alle Mitglieder der Regionalversammlung (sonst haben nur die 15 Mitglieder des Zentralausschusses Rederecht)

Herr Berkhout (Piraten)
sieht bei dem Antrag keine ausreichende Begründung für eine Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan. Dort sei klar geregelt, dass Freiflächen-Solaranlagen nicht auf Vorrangflächen für Landwirtschaft entstehen sollten. Das Argument, an der Autobahn sei die Anlage nach EEG förderfähig sei nicht überzeugend. Die landwirtschaftliche Nutzung sei eine andere Form der Nutzung der Sonnenenergie auf der Fläche. Berkhout spricht an, dass man dann diskutieren müsse, ob man eine grundsätzliche Änderung im Regionalplan zulassen solle, um Flächen entlang der Autobahnen für Photovoltaik zu nutzen.
Ein Mitglied der CDU fragt Herrn Hessler, ob, wenn er diese 13 Hektar als vorbelastete Fläche bezeichne, dies nicht für generell alle Flächen an Strassen gelten müsse
Der Antrag sei veraltet, da die Förderung abgestellt würde, die Sache somit für Investoren uninteressant würde

Herr Bochmann (Freie Wähler)
fügt an, es handle sich um besten Ackerboden, der zudem auch noch in einem Nebelloch liege, er werde dem Beschluss nicht zustimmen

Frau Zuschke (parteilos)
werde sich enthalten, da es keine verlässlichen Grundlagen zur Einschätzung der Folgen dieses Eingriffs gäbe. Das sei im Umweltbericht nicht dokumentiert. Auch sie kritisiert die fehlenden Informationen

Herr Gremmels (SPD)
möchte nicht verschieben, weil dann ja die Förderung weg sei und wenn man es heute nicht beschlösse, so laufe man Gefahr, dass das Projekt weg sei.

Ein Herr von den Grünen erläutert, warum es Fotovoltaik nicht nur auf Dächern gibt – nur auf Feldern sei das wirtschaftlich lohnend. Es gäbe immer den Wunsch nach mehr Informationen, aber die Umweltverträglichkeitsstudie käme ja eh später mit der Bauleitplanung ohnehin, das sei nicht Sache des Zentralauschusses.

Herr Schaumburg (CDU)
erläutert, dass Energiewende ja ein grosses Wort sei, und als Totschlagargument, so wie früher „Arbeitsplätze“, verwendet würde. Man solle global denken und da gäbe es genug Flächen mit viel Sonne und kargem Boden der geeigneter Standort wäre, man müsse dafür kein wertvolles Ackerland nehmen. Alle bisherigen Argumente können ihn nicht überzeugen
Herr Kaivers (?) betont, dass es sich nur um eine Übergangsnutzung handele und die Fläche als landwirtschaftliche Vorrangfläche im Regionalplan ausgewiesen bleibe
Herr Hartmann (Grüne/Bündnis 90)
spricht erneut die Belastung durch die A7 an und erklärt seine Zustimmung auch aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Betreibern nicht um einen Grosskonzern, sondern eine Bürgergenossenschaft handele

Abstimmung:

Dafür: 13
dagegen: 1
Enthaltung: 1

Tagesordnungspunkt 2.2
(Biogasanlage)  wird wegen neuer Informationen von der Tagesordnung

TOP abgesetzt !

Tagesordnungspunkt 3

„Raumordnerische Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (VKE 60) für den Neubau der BAB A44 Kassel Herleshausen, Teilabschnitt zwischen dem Tunnel Alberberg (westlich Herleshausen /Unhausen) und dem Autobahndreieck Herleshausen/Wommen einschliesslich Realisierung von landschaftspflegerischen Ausgleichs und Ersatzmassnahmen“

Der Zentralausschuss der Regionalversammlung wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: „Der Zentralausschuss der Regionalversammlung stimmt nachstehender raumordnerischer Stellungnahme zu“

Herr Franz (SPD)

stimmt zu, weil die SPD für einen zügigen Ausbau der A44 sei, man brauche eine rechtssichere Planung und bittet bei der Detailplanung darum, dass Interessen der Bevölkerung ähnlich intensiv berücksichtigt werden, wie der Artenschutz

CDU
Stimmt zu

Bündnis 90/Grüne
sehen die Abschnittsweise Planung als sehr ungünstig an und fordern eine ganzheitliche raumordnerische Stellungnahme. Die jetzigen Planungen an VKE 60 hätte negative Auswirkungen auf VKE 50, sowohl beim Artenschutz, als auch der Bevölkerung und so könnten sie nicht zustimmen

Die Verwaltung
erklärt, es habe 1998 ein Verfahren zur Raumordnung gegeben

Herr Ackermann (Bündnis 90/die Grünen)
bemängelt eine Präjustierung auf VKE 50, durch die veränderte Trassenführung sei eine neue komplette Raumordnung sinnvoll

Herr Franz (SPD)
ermahnt die Grünen, so sollen sich doch endlich mal damit abfinden. Das Landesplanungsgesetz sei geändert und das müsse man akzeptieren

Herr Hellwig (CDU)
findet es interessant, dass die Grünen jetzt etwas forderten, was sie noch bei 2.1 abgelehnt hätten, es wäre keine konsequente Haltung bezüglich Flächennutzung erkennbar

Herr Bertram (Bündnis 90 /die Grünen)
erwartet, dass mit dem schnellen Absegnen und bauen von VKE 60 nichts gewonnen sei, da dann eben im nächsten Abschnitt umso mehr geklagt würde und somit nichts gewonnen sei

Abstimmung

Der Antrag wurde mit 3 Gegenstimmen angenommen.

Sonstiges

Unter Sonstiges war nichts zu besprechen, die Sitzung wurde somit geschlossen.

Hinterlasse einen Kommentar